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Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.*

Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für Pflegeleistungen und Ausbildungszuschlag bis zu einer Grenze von 1.774,00 €.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten sind vom Bewohner selbst zu tragen (ca. 40 €/Tag).

Wir haben seit 01.08.2019 zwei feste planbare Kurzzeitpflegeplätze. Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Verwaltung gerne zur Verfügung.

Kurzzeitpflegesätze:
Zweibettzimmer mit Nasszelle: 142,76 €/Tag (Bewohnereigenanteil pro Tag: 38,41 €)
Einbettzimmer mit Nasszelle:    145,37 €/Tag (Bewohnereigenanteil pro Tag: 41,01 €)

-> das Budget der Pflegekasse reicht für 17 Tage Kurzzeitpflege

* Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html

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