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Können Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend zu Hause oder im ambulanten Umfeld versorgt werden besteht die Möglichkeit der 24.-Std.-Pflege als Dauerlösung.

In den Pflegekosten sind alle Aufwendungen für pflegerische Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Behandlungspflege berücksichtigt. Die Preise für die einzelnen Maßnahmen werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als Kostenträger ausgehandelt. Ihr verbrauchtes Budget wird direkt mit den Pflegekassen als Sachleistung abgerechnet.Hierfür stehen folgende monatlichen Budgets zur Verfügung:

  • PG 1 =    125 € pro Monat
  • PG 2 =    770 € pro Monat
  • PG 3 = 1.262 € pro Monat
  • PG 4 = 1.775 € pro Monat
  • PG 5 = 2.005 € pro Monat
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